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Lichtband
Konventionelle Haltungsformen:
Der Einfall von natürlichem Tageslicht ist für Neubauten (in Nutzung genommen nach dem 13. März 2002) obligatorisch. Die Lichtöffnungen müssen mindestens 3 Prozent der Grundfläche entsprechen und eine gleichmäßige Verteilung des Lichts gewährleisten. Empfohlen werden Lichtbänder im Dachbereich mit Verdunkelungsmöglichkeit. Im Falle von Neubauten ab 2005, darf bei Seitenfenstern die Raumtiefe 12 m nicht überschritten werden. Direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden. Eine gleichmäßige Ausleuchtung des Aktivitätsbereichs der Tiere ist im Stall gewährleistet. Legenester, Sitzstangen und Ruhezonen sind im dunkleren Bereich anzubringen.
Ökologische Haltungsformen:
Für Ställe, die nach dem 24.08.2000 für die Produktion von Bio-Eiern errichtet bzw. umgebaut wurden, ist Tageslicht vorgeschrieben. Für Altställe kann eine Ausnahmeregelung bei der Kontrollstelle beantragt werden. Die Fensterflächen müssen mindestens 5 % der Stallgrundfläche entsprechen und eine gleichmäßige Verteilung des Lichts gewährleisten. Empfohlen werden Lichtbänder im Dachbereich mit Verdunkelungsmöglichkeit. Im Falle von Neubauten ab 2005, darf bei Seitenfenstern die Raumtiefe 12 m nicht überschritten werden. Direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden. Eine gleichmäßige Ausleuchtung des Aktivitätsbereichs der Tiere ist im Stall gewährleistet. Legenester, Sitzstangen und Ruhezonen sind im dunkleren Bereich anzubringen.